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Anhang III zum Auftragsverarbeitungsvertrag

Technische und organisatorische Maßnahmen.

Stand: 08.10.2026

1. Zutritt (Rechenzentrum und Arbeitsplatz) 2. Zugang (Anmeldung) 3. Zugriff (Rechte) 4. Weitergabe und Übertragung 5. Eingabe und Protokolle 6. Verfügbarkeit und Wiederherstellung 7. Trennung 8. Löschung 9. Organisation
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Der Auftragsverarbeiter ist ein Einzelunternehmen. Die Rechenzentren betreiben die Unterauftragsverarbeiter aus Anhang IV, deren Maßnahmen gelten dort zusätzlich.

1. Zutritt (Rechenzentrum und Arbeitsplatz)

  • Anwendung, Datenbank und Dateien liegen in Rechenzentren in Deutschland.
  • Der Arbeitsplatz des Auftragsverarbeiters ist abschließbar, Geräte werden bei Nichtgebrauch gesperrt und sicher verwahrt.

2. Zugang (Anmeldung)

  • Passwörter der Nutzer werden nur als bcrypt-Hash gespeichert.
  • Zweiter Faktor und Passkeys stehen zur Verfügung, ein Administrator kann den zweiten Faktor für sein Team vorschreiben.
  • Anmeldeversuche sind begrenzt.
  • Geräte des Auftragsverarbeiters sind vollständig verschlüsselt, sperren nach höchstens fünf Minuten und nutzen einen Passwort-Manager mit eigenem Passwort je Dienst (mindestens 16 Zeichen) und zweitem Faktor für kritische Systeme.
  • Zugriff auf das Produktivsystem hat allein der Inhaber, Domenico Richiusa.

3. Zugriff (Rechte)

  • Jeder Kunde arbeitet in einem eigenen, logisch getrennten Bereich (Mandant). Jeder Datenzugriff ist an den Mandanten gebunden.
  • Innerhalb eines Mandanten gibt es Rollen (Administrator, Mitglied) mit abgestuften Rechten.
  • Zugangsdaten zu verbundenen Konten (Postfach, Kalender, Kontakte) werden verschlüsselt gespeichert.

4. Weitergabe und Übertragung

  • Die Anwendung ist nur über verschlüsselte Verbindungen (https) erreichbar.
  • Öffentliche Seiten mit einem Zugangs-Token geben die Adresse nicht an Dritte weiter und laden keine Analyse.
  • Sprachmodelle laufen bei einem Anbieter mit Rechenzentrum in Deutschland. Kein Anwendungsfall läuft über einen anderen Anbieter.

5. Eingabe und Protokolle

  • Der Versand von E-Mails wird mit Metadaten protokolliert, Aufbewahrung 180 Tage. Läufe der Hintergrund-Aufgaben 90 Tage, Fehlerprotokoll 14 Tage, jeweils ohne Zugangsdaten.
  • Zugriffsprotokolle des Webservers löscht der Hoster nach 90 Tagen.

6. Verfügbarkeit und Wiederherstellung

  • Tägliche Sicherung von Datenbank und Dateien.
  • Das Sicherungs-Archiv wird verschlüsselt und auf einen getrennten Speicher beim selben Hoster übertragen. Dort wird es 30 Tage aufbewahrt.
  • Sicherheitsupdates für die Arbeitsgeräte: kritische innerhalb von 72 Stunden, hochriskante innerhalb von 7 Tagen, übrige innerhalb von 30 Tagen.

7. Trennung

  • Daten verschiedener Kunden sind über den Mandanten getrennt (siehe 3).
  • Entwicklung und Test laufen getrennt vom Produktivsystem mit einer eigenen Datenbank beim selben Hoster, Mails aus dem Testsystem werden umgeleitet.

8. Löschung

  • Zwischengespeicherte E-Mails werden nach 18 Monaten gelöscht.
  • Löschung nach Vertragsende: siehe Abschnitt 5.5.

9. Organisation

  • Jährliche Risikobewertung und Prüfung dieser Maßnahmen.
  • Sicherheitsvorfälle werden nach einem festen Ablauf bewertet und gemeldet.
  • Unterauftragsverarbeiter werden vor der Beauftragung geprüft und vertraglich gebunden.
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